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E-Rezepte können nur erstellt werden, wenn die Versichertenkarte vorab eingelesen wurde. Sie können die Karte gerne mit der schriftlichen Bestellung abgeben und als E-Rezept am Folgetag ab 14:00 Uhr in jeder Apotheke einlösen. https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/
Kassen übernehmen Test nur bei Symptomen. Das muss sich ändern!
Ein kritischer Artikel in „Spiegel online“: „Man kann sich nicht gratis vorsorglich auf Geschlechtskrankheiten testen lassen – das muss sich ändern“. Der Autor des Beitrags ärgert sich. Überall macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) in ihrer Plakat-Kampagne auf sexuell übertragbare Infektionen (STI) aufmerksam. Doch die Krankenkassen zahlen nur wenn Symptome vorliegen bzw. der begründete Verdacht auf eine STI besteht. Das gilt auch für Risikogruppen, d.h. Menschen mit einem erhöhten Risiko für STI, z.B. Sexarbeiter und MSM. Insbesondere im Rahmen der PrEP ist ein deutlicher Anstieg von STI bei MSM zu beobachten. Hier ist die Kostenübernahme der vorsorglichen Testung auf STI gemäß den nationalen und internationalen Empfehlungen der Fachgesellschaften zur PrEP besonders dringlich.