Für Ihre Gesundheit

Gelbfieber Impfstelle des Landes NRW

Gelbfieberimpfung

Erfolgt bei  autorisierten Gelbfieber-Impfstellen wie zum Beispiel in unserer Praxis. Die  Dokumentation erfolgt zwingend in einem internationalen Impfausweis.

Der Zeitpunkt der Impfung sollte mindestens 10 Tage Einreise in ein Gelbfiebergebiet liegen.

Die amtliche Gültigkeit beginnt 10 Tage nach der  Gelbfieberimpfung, dies ist wichtig für eine Einreise in ein Land mit Impfpflicht.

Zur  Impfung:

Es handelt sich um  eine einmalige Impfung (Lebendimpfung)

Der Impfschutz besteht lebenslang

Auch die amtliche Gültigkeit eines internationalen Zertifikates für eine Gelbfieber-Impfung (im Impfausweis) wurde von 10 Jahren auf lebenslang geändert. Das gilt für alle bereits ausgestellten als auch alle neuen Gelbfieber-Impfzertifikate.

Nach Prüfung einer Expertenkommission der Weltgesundheitsorganisation im Jahr 2013 wurde darauf hingewiesen, dass eine einzige Impfdosis der Gelbfieber-Impfung ausreicht, um lebenslang vor Gelbfieber geschützt zu sein. Den Hinweis darauf ergaben zahlreiche Untersuchungen der letzten Jahre. Innerhalb von 30 Tagen bildet sich bei 99% aller Geimpften der vollständige immunologische Schutz aus. Die WHO hat der Änderung hinsichtlich der Gelbfieber-Impfschutzdauer im Mai 2014 offiziell zugestimmt. Demnach ist eine einmalige Gelbfieber-Impfung erforderlich um einen lebenslangen Schutz zu gewährleisten. Eine Auffrischimpfung ist nicht mehr erforderlich. Im Juli 2016 ist die Internationale Gesundheitsvorschrift (IGV) welche eine einmalige Gelbfieber-Impfung vorsieht, in Kraft getreten.

Es ist sinnvoll bei Reisen in Länder mit Gelbfieber- Impfvorschriften (auch Transit), sich über die jeweiligen aktuellen Vorschriften bei einer autorisierten Gelbfieber-Impfstelle oder der Botschaft des Einreiselandes zu informieren.

Ausnahme für Auffrischimpfungen

Für folgende Risikopersonen kann eine Auffrischimpfung erforderlich sein bzw. sollten Personen bei Reiseindikation die Notwendigkeit einer Auffrischimpfung abklären.

Personen mit geschwächter Immunantwort, z.B. HIV-Infizierte, Knochenmarks- und Stammzelltransplantierte

Kinder die erstmals < 2 Jahren gegen Gelbfieber geimpft wurden, v.a. bei gleichzeitiger Gabe einer MMR-Impfung

Frauen die während der Schwangerschaft geimpft wurden

Verträglichkeit und Nebenwirkungen

Mögliche Nebenwirkungen sollten mit dem Arzt vor jeder Impfung besprochen werden.

Vor allem muss mit dem Impfarzt die Impfindikation für eine Erstimpfung bei Personen über 60 Jahren sorgfältig abgewogen werden.

Vorsicht: bei Allergien gegen Impfbestandteile, v.a. schwere Hühnereiweißallergie darf nicht geimpft werden.

Was passiert, wenn nicht geimpft werden kann?

Es kann durch den Arzt eine Impfbefreiung ausgestellt werden.

Wenn aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht durchgeführt werden kann, kann eine Impfbefreiung im internationalen Impfausweis von der Gelbfieberimpfstelle ausgestellt werden. Die Länder mit Impfpflicht sind zur Anerkennung dieses Zeugnisses nicht verpflichtet. Im Extremfall kann bei Einreise Nachimpfung, Quarantäne oder Zurückweisung erfolgen.

Wichtige Anmerkung

Die persönliche Verträglichkeit und Empfehlung der Impfung sollte auf jeden Fall vor jeder Impfung mit dem Impfarzt eingehend besprochen werden.

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