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E-Rezepte können nur erstellt werden, wenn die Versichertenkarte vorab eingelesen wurde. Sie können die Karte gerne mit der schriftlichen Bestellung abgeben und als E-Rezept am Folgetag in jeder Apotheke einlösen. https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/
Aktuell kommt es häufiger zu Lieferengpässen bei Medikamenten. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrer Planung. Bestellen Sie rechtzeitig aber nicht unnötig früh. Es kann sein, das wir Ihnen eine kleinere Packung rezeptieren. Nennt die Apotheke eine Alternative, lassen Sie sich die PZN geben.
Das Analkarzinom zählt zu den selten Tumoren und macht ca. 1% aller bösartigen Erkrankungen des Verdauungstraktes aus. Bei einer gleichzeitigen HIV-Infektion ist das Risiko, an einem Analkarzinom zu erkranken, um das 35-fache erhöht. Eine wirksame antiretrovirale Therapie scheint den Krankheitsverlauf nicht zu beeinflussen. Hauptrisikofaktor ist die Infektion mit HP Viren (Human-Papilloma-Virus).
Es gibt schätzungsweise hundert verschiedenen HPV Genotypen, die meisten Viren sind harmlos, verursachen Hautwarzen oder Kondylome. Ein anderer Teil ist potentiell onkogen, d.h., er kann Krebs auslösen. Bei ca. 90% aller positiven Männer sind HP Viren im Analbereich, häufig auch mehrere Genotypen gleichzeitig, nachweisbar. Über längeren Zeitraum können unter diesen Viren Zellveränderungen entstehen, die als anale intraepitheliale Neoplasien, kurz AIN bezeichnet werden.
Diese AIN´s gilt es bei einer Vorsorgeuntersuchung zu entdecken und ggfs. zu behandeln. Die Untersuchung ähnelt der gynäkologischen Vorsorgemaßnahme bei Frauen, die seit langer Zeit etabliert ist.
In der Praxis wird mittels eines befeuchteten Watteträgers aus der Analregion ein Abstrich entnommen, der dann von einem Zytologen auf Zellveränderungen untersucht wird. Die Untersuchung ist absolut schmerzfrei und sollte einmal jährlich durchgeführt werden.
Leider wird diese Leistung von den meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht als Vorsorgemaßnahme anerkannt, so dass häufig eine Eigenbeteiligung notwendig ist.